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Im Süden grenzt Baden-Württemberg überwiegend an Bodensee und Hochrhein, im Westen an den Oberrhein. Im Norden zieht sich die Landesgrenze über Odenwald und Tauberland, im Osten über Frankenhöhe und Ries, entlang von Donau und Iller sowie durch das westliche Allgäu. Benachbarte deutsche Bundesländer sind im Osten und Nordosten Bayern, im Norden Hessen und im Nordwesten Rheinland-Pfalz. Im Westen grenzt Baden-Württemberg an Frankreich (Region Elsass), im Süden an die Schweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen (nur über den Bodensee verbunden)). Über den Bodensee ist es außerdem mit dem österreichischen Bundesland Vorarlberg verbunden.
Der geographische Mittelpunkt von Baden-Württemberg in einem Stadtwäldchen namens Elysium im Stadtgebiet von Tübingen bei 48° 32′ 15,9″ N, 9° 2′ 28,21″ O48.537759.0411697 und wird von einem Denkmal in Tübingen markiert.
Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Reinhold Maier (FDP/DVP) bildete als erster Ministerpräsident eine Koalition aus SPD, FDP/DVP und BHE und schloss die CDU als stärkste Fraktion aus. Das erzeugte Unmut sowohl bei den zwei südlichen Landesteilen Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern, die sich in der neuen Regierung nicht oder nur unzureichend vertreten fühlten, als auch bei Gebhard Müller, dem neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden, welcher die Nichtbeteiligung der CDU als persönlichen Affront empfand.
Die Bundestagswahl vom 6. September 1953, die von Reinhold Maier zugleich zum Plebiszit über seine Politik erklärt worden war, brachte der CDU im Land die absolute Mehrheit. Reinhold Maier zog die Konsequenzen und trat als Ministerpräsident zurück. Sein Nachfolger wurde Gebhard Müller, der eine Allparteienregierung aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE bildete, welche bis 1958 Bestand hatte. Nachfolger Müllers wurde Kurt Georg Kiesinger als dritter Ministerpräsident des Landes.
Der Name des Landes war Gegenstand eines längeren Streites. Der im Überleitungsgesetz vom 15. Mai 1952 genannte Name Baden-Württemberg war zunächst nur übergangsweise vorgesehen, setzte sich jedoch letztlich durch, da kein anderer Name von allen Seiten akzeptiert wurde. Die am 19. November 1953 in Kraft getretene Landesverfassung wurde von der Verfassungsgebenden Landesversammlung beschlossen und nicht durch eine Volksabstimmung bestätigt.
Die badischen Vereinigungsgegner gaben den Kampf gegen den Südweststaat auch nach 1952 nicht auf. Im Heimatbund Badnerland organisiert, erstrebten sie weiterhin die Wiederherstellung Badens. Artikel 29 (2) des Grundgesetzes sah vor, dass in Gebieten, deren Landeszugehörigkeit nach Ende des Zweiten Weltkriegs ohne Volksabstimmung geändert worden war, ein Volksbegehren über die Neugliederung möglich sei. Nachdem dieser Passus infolge des Deutschlandvertrags 1955 in Kraft trat, stellte der Heimatbund einen Antrag auf ein Volksbegehren zur Wiederherstellung des Landes Baden in den Grenzen von 1945. Das Bundesinnenministerium lehnte diese Forderung unter anderem mit der Begründung ab, das neue Bundesland sei bereits durch eine Volksabstimmung zustandegekommen. In der darauf folgenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bekam der Heimatbund Recht. Das Gericht argumentierte, dass die Abstimmung von 1951 keine Abstimmung in Sinne von Artikel 29 gewesen sei, da hierbei die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung Württembergs und Hohenzollerns die zahlenmäßig schwächere Badens habe überstimmen können. Der Wille der badischen Bevölkerung sei durch die Besonderheit der politisch-geschichtlichen Entwicklung überspielt worden, weshalb ein Volksbegehren nach Artikel 29 zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht setzte in seinem Urteil keine Frist für die Abstimmung, weshalb sie immer wieder verschleppt wurde. Es bedurfte einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1969, in der es die Abstimmung bis spätestens zum 30. Juni 1970 anordnete. Diese wurde am 7. Juni 1970 durchgeführt und ergab mit 81,9 % eine große Zustimmung zum neuen Land. Zur nachträglichen Zustimmung hatte sicherlich nicht unerheblich beigetragen, dass nach fast 20 Jahren eine Gewöhnung an die neuen Verhältnisse eingetreten war. Die Wahlbeteiligung lag bei 62,5 %.
Die Ablehnung des Volksbegehrens machte den Weg frei zu einer administrativen Neugliederung des Landes. 1971 wurde eine Reform der Landkreise eingeleitet, die 1973 in Kraft trat. Seitdem sind die ehemaligen Landesgrenzen kaum noch im Kartenbild zu erkennen.
Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftsstärksten und wettbewerbsfähigsten Regionen Europas. Insbesondere im Bereich der industriellen Hochtechnologie sowie Forschung und Entwicklung gilt Baden-Württemberg als die innovativste Region der EU. Gemessen am BIP gehört Baden-Württemberg zu den wohlhabenderen Regionen der EU mit einem Index von 128,8 (EU27: 100, Deutschland: 115,2) (2005).
Die Arbeitslosenquote von 4,0 % (September 2008) ist nach Bayern die niedrigste in Deutschland. Sie ist dabei in den eher ländlich geprägten Regionen traditionell deutlich niedriger als in den Städten. So betrug die Quote im Juni 2008 im Landkreis Biberach lediglich 2,1 %, im Alb-Donaukreis 2,5 % oder im Landkreis Ravensburg 2,6 %, während sie in den Stadtkreisen Freiburg 6,7 %, Pforzheim 7,0 % und Mannheim 7,4 % deutlich höher lag; hinzu kommt, dass die Erwerbslosenquote auch in den Landkreisen an der Schweizer Grenze aufgrund der Nichterfassung derjenigen Erwerbstätigen, die als Grenzgänger einer Arbeit in der Schweiz nachgehen (rund 35.000), etwas höher lag.
Seit 1999 wirbt die Landesregierung mit dem Slogan „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ für Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort und Lebensumfeld. Ziel der von der Landesregierung als äußerst erfolgreich eingeschätzten Kampagne ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes bekannter zu machen und sie mit den kulturellen, landschaftlichen und gastronomischen Vorzügen zu assoziieren. Der Slogan wurde von der Werbeagentur Scholz & Friends erfunden und zunächst dem Bundesland Sachsen angeboten, das seine Nutzung jedoch ablehnte.