
| Versicherungsschutz für Haus, Hausherr & Mitmenschen |
| Musterhäuser - München |
| Geschrieben von: Heimo Kandler |
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Bauherrn und Eigenheimbesitzer haften ggfs. selbst, wenn beispielsweise ein Passant vor dem Haus ausrutscht und sich verletzt oder ein Helfer bei Hausbau und AQusbau verunglückt. Ohne entsprechende versicherung kommt zum körperlichen Schaden für den Verunglückten noch der wirtschaftliche Haftungsschaden für den Bauherrn und Hauseigentümer. Deshalb ist es äußerst sinnvoll und ratsam, das Risiko über entsprechende Versicherungen zu minimieren. BAULEISTUNGSVERSICHERUNGAbgesichert sind für die gesamte Bauzeit alleunvorhergesehenen Sachschäden am Bauwerk während der Bauzeit. Ursachen könnten ungewöhnliche Witterungsverhältnisse und Naturereignisse sein. (Sturm, Sturzregenfälle, Vandalismus an Fassaden, Wänden, Estrich, Diebstähle am Rohbau etc.) Die Bauleistungsversicherung zahlt nicht nur die Wiederherstellung des Ursprungszustandes sondern erstattet auch die Aufräumkosten. NICHT versichert sind der Verlust oder die Zerstörung von Handwerkzeug und Baugeräten, Baubuden, Gerüsten und Fahrzeugen aller Art. WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNGFrüher eine Pflichtversicherung sind heute die Eigentümer selbst für einen Versicherungsabschluss verantwortlich. Allerdings verlangen verständlicher Weise Banken oft den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung vom eigentümer und das ist auch mehr als sinnvoll. Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst meist alle Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser Rohrbruch und Frost sowie durch Sturm und Hagel entstehen können. Auch die notwendigen Aufräumarbeiten sowie ein möglicher Abbruch bgeschädigter Bauteile sind Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. GLASVERSICHERUNGViel Tageslicht im Haus kommt durch große Fensterflächen. Wenn eine dieser großen Scheiben bricht, wird die Reparatur meist schmerzlich teuer (Mehrfachverglasung/Sicherheitsverglasung). Die Glasversicherung deckt Schäden an Fenstern und Glastüren ab. Einbezogen sind aber auch Schäden an glasvitrinen oder Wintergärten sowie an Duschkabinen aus Glas. Auch das zerplatzte Kochfeld (Ceran) wird ersetzt und - wichtig - beschädigte Sonnenkollektoren auf dem Hausdach etc. BAUHELFERVERSICHERUNGWer selbst an der errichtung seines Hauses "mitwerkeln" will, wird dies in der Regel unter Inanspruchnahme von helfenden Händen Dritter tun. Dies ist aber in der Bauherrnhaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen. Deshalb muss jeder Bauherr, der in Eigenhilfe baut, Freunde und Familienmitglieder zusätzlich mit einer Bauhelferversicherung schützen. BAUHERRNHAFTPFLICHTVERSICHERUNGSie schützt den Bauherrrn während der gesamten Bauzeit gegen Schadenersatzansprüche Dritter, die auf gesetzlicher Grundlage fußen. Stürzen beispielsweise Kinder, die unbefugt die Baustelle betreten, während des Spielens in mangelhaft abgesicherte Keller oder Schächte, regelt das die Bauherrnhaftpflichtversicherung. Die Bauherrn sind auch gegen Schadenersatzansprüche versichert, wenn Handwerker die Baustelle ungenügend sichern oder Architekten die Baustelle nicht ausreichend überwachen und deshalb jemand zu Schaden kommt. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden an Nachbargrundstücken, deren Ursache vom Baugrundstück ausgehen. Versichert ist immer der Bauherr für ein konkretes Bauvorhaben mit unterschiedlich wählbaren Deckungssummen. Sie wird für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen. Für Fertighäuser sind dies 6 Monate, ansonsten maximal 2 Jahre. Dauert ein Bauvorhaben länger, kann auf Antrag die Deckungszeit verlängert werden. Grundsätzlich ist Voraussetzung, dass Fachleute den Bau ausführen. Das Risiko bei Eigenleistung muss mit einer Bauhelferversicherung abgedeckt werden (s.o.). Bauunternehmer haften für Schäden, die sie am Bau verursacht haben. Kluge Bauherrn lassen sich vom beauftragten Bauunternehmer dessen Betriebshaftpflichtversicherung zeigen, denn oft ist das Risiko, das eine Grundstückshaftpflicht abdeckt, in der Bauherrenhaftpflichtversicherung prämienfrei enthalten. HAUS- und GRUNDSTÜCKSHAFTPFLICHTVERSICHERUNGDie Haftungspflicht für Haus- und Grundstückseigentümer ist vielfälltig. (Schneeräum- und Streupflicht, Beleuchtungs- und Instandhaltungspflicht, für das Grundstück ....) Die daraus eventuell entstehenden Haftungspflichten können erheblich sein (Passant stürzt, Dachziegel löst sich, Krankenhauskosten, Invaliditätsansprüche ......). Wenn man das eigene Haus auch selbst bewohnt, braucht man diese Versicherungsart allerdings NICHT, denn dann sind die Schäden nämlich von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt ............ sofern man eine solche hat. GEWÄSSERHAFTPFLICHTSie deckt das Risiko, das von Anlagen ausgeht, in denen gewässerschädliche Stoffe gelagert sind - z.B. Heizöl. Zusammenfassung Gegen welche Gefahren sich ein Bauherr versichern möchte, muss im einzelfall besprochen und geklärt werden. Genaue Informationen erhalten Sie natürlich bei Versicherungen im Internet, Versicherungsbüros oder Maklern. Es gibt jedoch auch Interessengruppen, die besondere Konditionen anbieten. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an. |
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